Update – Neue Funktionen für die Corona-Warn-App

Bereits seit dem Sommer 2020 gibt es die Corona-Warn-App. Sie wurde bisher mehrfach überabeitet und hat nun viele wichtige Features hinzubekommen. Die zur Risikoermittlung verwendete App ist nach wie vor kostenlos verfügbar. Die App lässt sich auf Android-Smartphones ebenso installieren, wie auf iOS-Geräten. Die vom Robert Koch Institut empfohlen App ist nach wie vor ein wichtiger Baustein zur gemeinsamen Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona-Warn-App dient nicht der Personenortung
  2. Version 2.3 bietet einen digitalen Impfnachweis
  3. Version 2.4 bietet ein digitales EU-Testzertifikat
  4. Version 2.5 enthält das Genesenenzertifikat
  5. Aktuelle Version 2.8

1. Corona-Warn-App dient nicht der Personenortung

Im Gegensatz zu einer Ortungs-App, mit der Sie mit Ihrem Smartphone eine gezielte Personenortung vornehmen können, hat die Corona-Warn-App die Aufgabe, die Pandemie durch Erfassung von infizierten Personen nach Möglichkeit einzugrenzen. Gerade in den Lockdown-Zeiten konnte auf diese Weise festgestellt werden, wer sich in Quarantäne begeben musste und wer mit einer infizierten Person Kontakt hatte. Natürlich sind diese wichtigen Aufgaben auch heute noch Bestandteil dieser App.

Mittlerweile kann die Corona-Warn-App aber noch viel mehr, als den Nachweis von Risikobegegnungen nachzuweisen.

2. Version 2.3 bietet einen digitalen Impfnachweis

Die Version 2.3 ermöglicht es, den digitalen Impfnachweis hinzuzufügen. Die Software liest diesbezüglich den QR-Code auf dem Impfzertifikat ein und speichert die Informationen in der App. Die Daten verbleiben sicherheitshalber auf dem Smartphone. Die Verwendung dieses digitalen Impfnachweises ist freiwillig, wird aber heute vielfach bei Restaurantbesuchen, in Sportvereinen und beim Kinobesuch benötigt. Natürlich können die Geimpften auch ihren gelben Impfausweis bereithalten. Jedoch ist die Nutzung der App wesentlich praktischer.

Mithilfe des angezeigten QR-Codes in der App lässt sich nachweisen, ob ein vollständiger Impfschutz gegeben ist. So werden bei einer Prüfung auch der Name und das Geburtsdatum angezeigt.

3. Version 2.4 bietet ein digitales EU-Testzertifikat

Mit der Version 2.4 der Corona-Warn-App können die Nutzuer nun ein offizielles, digitales COVID-Testzertifikat über einen PCR- oder Schnelltest anfordern. Dieses wird im Falle eines negativen Tests ausgestellt. Dieses EU-Testzertifikat ist in den Ländern der Europäischen Union und in Island, Norwegen, Liechtenstein und in der Schweiz verwendbar.

Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt vom Robert Koch Institut. Gleichzeitig erfolgt von dort die Signierung und Gültigkeit des Zertifikats. Zu beachten ist aber, dass nicht alle Schnelltest-Zentren dieses digitale Testzertifikat unterstützen.

Eine weitere Neuerung stellt das Kontakt-Tagebuch dar. Bei Vorliegen des Testergebnisses wird dieses in das Tagebuch eingetragen. Bei der freiwilligen Datenweitergabe der Corona-Warn-App werden in diesem Fall auch positive Schnelltests schnell und zügig weitergeleitet.

4. Version 2.5 enthält das Genesenenzertifikat

Recht umfangreich ist das Update auf die Version 2.5 ausgefallen. Nun können auch die Genesenenzertifikate in der App gespeichert werden. Es ist möglich, den Status getestet, geimpft oder genesen nachzuweisen. Die Registrierung wurde auch auf Familienangehörige erweitert.

Bei einer Auslandsreise kann nun die Corona-Warn-App als digitaler Nachweis genutzt werden, wobei der QC-Code mit der CovPass Check App des jeweiligen Landes am Flughafen überprüft werden kann. Das zuletzt gültige Zertifikat wird dabei zuerst angezeigt. Darüber hinaus erfasst die App statistische Kennzahlen, die für den Fortschritt der Impfungen in Deutschland benötigt werden. Die Datenerfassung erfolgt anonym..

5. Aktuelle Version 2.8

In der aktuellen Version 2.8 der Corona-Warn-App werden die Namen in den Zertifikaten zum Nachweis geimpft, getestet oder genesen nicht nur in der länderspezifischen Schreibweise abgespeichert, sondern auch in lateinischer Schreibweise. Die Zertifikate sind somit weltweit lesbar.

Zudem wurde die EU-Zertifikatsprüfung nochmals angepasst. Reisende können sich vor Beginn der Reise vergewissern, dass die Zertifikate im Zielland gültig sind. Falls ein Land sich nicht an die EU-Vorgaben zur Zertifikatsprüfung hält und eigene Regelungen bereithält, wird angezeigt, dass das verwendete Zertifikat nicht prüfbar ist.