Standortbezogenen Dienst: Eine fortschrittliche technische Neuerung

Mittlerweile wird die Handyortung bereits seit Längerem nicht mehr nur zum 1076818_20398558 by yirsh  - freeimages.comAufspüren verloren gegangener oder gestohlener Handys benutzt. So kommt es, dass es schon seit einiger Zeit sogenannte standortbezogene Dienste im Bereich der Handyortung gibt.

1. Was sind standortbezogene Dienste?

Nicht jedem ist klar, was sich hinter dem Begriff „Standortbezogener Dienst“ verbirgt. Daher erhalten Sie in den folgenden Absätzen eine kleine Zusammenfassung darüber, was darunter zu verstehen ist.

Definition

Generell stehen diese standortbezogene Dienste, wie die Bezeichnung bereits andeutet, immer in einem Zusammenhang mit der genauen Position des Handybesitzers. Sobald man sich an dieser Position befindet, erhält man dank des standortbezogenen Dienstes die unterschiedlichsten Informationen. Somit ist die Bereitstellung des Dienstes immer von der jeweiligen Position abhängig. Außerdem ist die ganze Vorgehensweise generell nur mit einer Handy-Ortung möglich.

Ein Beispiel

Ein typisches Beispiel eines standortbezogenen Dienstes findet man im Einzelhandel. 1415376_60623689 by Ambrozjo - freeimages.comBetritt man ein Geschäft, können heute bereits zahlreiche Unternehmen dank der Handy-Ortung und des standortbezogenen Dienstes ihren Kunden die verschiedensten Informationen zur Verfügung stellen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Benachrichtigungen über diverse Produkte, besondere Leistungen oder Sonderangebote handeln.

2. Voraussetzungen für die Nutzung standortbezogener Dienste

Um standortbezogene Dienste nutzen zu können, muss jedoch nicht nur eine Ortung des Handys möglich sein, sondern es wird in der Regel ebenfalls eine bestimmte Software benötigt. Diese muss vom Besitzer des Smartphones heruntergeladen werden. Somit sind diese beiden Komponenten, die Software und die Ortungsmöglichkeit, hier voneinander abhängig.

Nur mit Erlaubnis

Beachtet werden muss hier jedoch, dass die Nutzung von einem solchen Dienst immer das Einverständnis des Handy-Besitzers bedarf. Ohne Zustimmung dürfen die diversen standortbezogenen Dienste nicht genutzt werden.

Somit ist es zwar kein Problem, die Dienste mit dem eigenen Handy zu nutzen, mit dem Smartphone eines Fremden oder auch des Partners, als Beispiel, ist das nicht so einfach. Denn hierfür muss seine Zustimmung vorliegen. Nur dann ist eine Nutzung der standortbezogenen Dienste auch auf dessen Handy möglich.