Handytracking zur Bekämpfung einer Pandemie

Aus aktuellem Anlass im Zuge der Corona-Krise und Bekämpfung des Covid-19 steht plötzlich die Handyortung bzw. die Personenortung stark im Fokus. Hierzulande diskutieren Politiker, Forschungsinstitute und Datenschützer mit den Mobilfunkanbietern über eine mögliche Verwendung von Standortdaten. Ziel ist es, genaue Standortdaten von Smartphonenutzern zu verwenden, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Hier stehen möglicherweise der Datenschutz und die Privatsphäre des Einzelnen im Konflikt mit dem Bevölkerungsschutz.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was wird hierzulande geplant?
  2. Welche Daten können anonym und weltweit genutzt werden?
  3. Nur anonymisierte Daten werden verwendet
  4. Der Wunsch des Robert-Koch-Instituts
  5. Wie sieht es rechtlich aus?

1. Was wird hierzulande geplant?

Die Bundesregierung und insbesondere der Gesundheitsminister Jens Spahn möchte das Infektionsschutzgesetz novellieren. Mit technischen Hilfsmitteln soll es möglich werden, Kontaktpersonen von infizierten Personen zu ermitteln. In diesem Zuge sollen die Gesundheitsbehörden ermächtigt werden, die möglichen Kontakte anhand der Standortdaten eines Mobilfunkgerätes zu ermitteln. Ebenso sollen ggf. die Bewegungen von Personen verfolgt und diese im Verdachtsfall kontaktiert werden. Die Mobilfunkbetreiber sind in diesem Fall verpflichtet, die notwendigen Daten zu liefern. Hier wurde auf den großen Erfolg anderer Länder, wie zum Beispiel Südkorea verwiesen. Hierzulande sehen Datenschützer dies als Blankoscheck zur vollständigen Überwachung.

2. Welche Daten können anonym und weltweit genutzt werden?

Grundsätzlich ist eine Personenortung weltweit möglich. Beispielsweise stellt die Deutsche Telekom dem Robert-Koch-Institut seine Handydaten zur Verfügung. Hierüber lassen sich die Bewegungsströme von rund 46 Millionen Telekom-Mobilfunkkunden abbilden. Mit diesen Daten kann vorhergesehen werden, wie sich das Corona-Virus in bestimmten Gebieten weiter ausbreiten wird. Selbst der Mobilfunkanbieter Telefónica hat sich bereiterklärt, mitzuwirken.

3. Nur anonymisierte Daten werden verwendet

Im Rahmen einer solchen Handyortung werden die Daten anonymisiert. Weitergehende Aussagen zu den Aufenthaltsorten oder Bewegungsmustern einzelner Mobilfunknutzer sollen nicht möglich sein. Auch der Datenschutzbeauftragte teilte mit, dass die Weitergabe dieser Daten unbedenklich sei, solange diese auch nur in Krisenzeiten verwendet würden. Interessant ist, dass die Telekom schon seit einigen Jahren über das Tochterunternehmen Motionlogic solche Daten vermarktet. Auch Telefónica und Vodafone nutzen Bewegungsdaten ihrer Kunden, jedoch ausschließlich für interne Zwecke.

4. Der Wunsch des Robert-Koch-Instituts

Um eine anonyme Personenortung von Kontaktpersonen zu Infizierten vornehmen zu können, soll über eine neu entwickelte Ortungs-App eine GPS Ortung möglich sein. Hierbei soll die Nähe und die Dauer eines möglichen Kontakts zu einer infizierten Person erfasst werden. Dabei werden über zwei Wochen diese Kontaktdaten auf dem Smartphone gespeichert. Wichtig zu wissen ist, dass die Nutzung dieser App freiwillig erfolgt. Momentan ist diese App noch nicht fertiggestellt. Ein Großteil der Bevölkerung wäre zumindest bereit, zur Eindämmung des Corona-Virus etwas Privatsphäre aufzugeben.

5. Wie sieht es rechtlich aus?

Wie zuvor erwähnt, können die Daten nur auf freiwilliger Basis vom Smartphone-Nutzer preisgegeben werden. Zudem ist niemand verpflichtet, überhaupt ein Smartphone zu nutzen und darauf eine sogenannte Gesundheits-App zu installieren. Momentan fehlt es daher an einer rechtlichen Grundlage. In anderen Ländern sieht dies anders aus. So werden in China die Menschen digital überwacht, wobei auch eine Totalkontrolle möglich ist. Taiwan, Südkorea, Singapur und Hongkong nutzen ebenfalls eine Überwachungstechnik per Smartphone, um Verdachtsfälle zu identifizieren. In Israel wurde per Notstandsdekret verfügt, alle Handydaten sämtlicher Handynutzer zu sammeln und auszuwerten. Teilweise drohen bei Verstößen in diesen Ländern hohe Geld- und Haftstrafen.