Handyortung durch die Polizei

Besondere Umstände können dazu führen, dass die Polizei mithilfe einer Handyortung ermitteln muss. Doch auch hier smartphone-569515_640 (1) by geralt - pixabay.comgelten strenge Richtlinien, an die sich die Beamten halten müssen.

Sie dürfen nicht selbst entscheiden, wann sie die Handyortung als Ermittlungsmethode einsetzen, sondern brauchen dafür eine Genehmigung vom Gericht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sagt das Gesetz?
  2. Handyortung bei Fahndungen
  3. Erfolgsquote
  4. Hört die Polizei jedes Telefon ab?

1. Was sagt das Gesetz?

Erlaubt ist die Handyortung von Personen nur in wenigen Fällen, zum Beispiel, um ein verlorenes Handy wiederzufinden oder seine Kinder in Sicherheit zu wissen. In Ausnahmefällen darf die Polizei die Ortung von Personen über Peilsender oder Handys übernehmen. Aber nicht jede Ermittlungsarbeit wird durch eine Ortung über das Handy unterstützt. Diese Methode darf die Polizei nur bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat, wie zum Beispiel Mord oder Totschlag, verwenden, um Personen zu orten. Zunächst ist hier eine richterliche Genehmigung vonnöten. Diese wird aber auch nur dann ausgesprochen, wenn andere Vorgehensweisen wenig erfolgsversprechend oder nur sehr schwer umsetzbar sind. Allerdings ist auch mit einer Genehmigung hier die Zeit für eine Suche begrenzt und die Betroffenen müssen über die Beendigung der Überwachung informiert werden.

Eine Ausnahme stellt das Auffinden von Personen dar, die vermisst oder hilflos sind oder unter dem Verdacht stehen, selbstmordgefährdet zu sein.

Hierbei wird von ihrer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen. Außerdem steht hier der Wille der Rettung im Vordergrund und rechtfertigt die Ortung.

2. Handyortung bei Fahndungen

Durch die Polizei in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2013 fast 310.000 „Stille SMS“ verschickt. Diese dienen dazu, Handys zu orten, jedoch wird dem Empfänger nicht angezeigt, dass er monitoring-1305045_640 by WDnet - pixabay.com
eine SMS erhalten hat. Diese Art der Überwachung spielt bei der Polizeiarbeit eine immer größere Rolle.

Eine weitere Möglichkeit der Polizei zur Überwachung ist die „Funkzellenabfrage“, welche immer häufiger bei Ermittlungen genutzt wird. Hierbei wird überprüft, welche Handys zur Zeit der Tat in der Nähe des Tatorts in der Funkzelle eingeloggt waren. Im Jahr 2013 hat dieses Vorgehen die Polizei ungefähr eine Million Euro gekostet. Zusätzlich zur „Funkzellenabfrage“ wird hin und wieder auch der „Imsi-Catcher“ eingesetzt, welcher ein Handy innerhalb der Funkzelle orten kann.

3. Erfolgsquote

Laut dem Innenministerium spielt die Handyortung eine immer größere Rolle bei der Jagd von Verbrechern. Besonders bei der Fahndung nach flüchtigen Straftätern ist die Erfolgsquote sehr hoch. Auch bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität und gegen den Terrorismus werden Methoden zur Handyortung immer häufiger eingesetzt.

4. Hört die Polizei jedes Telefon ab?

Nein, denn wie im Gesetz geschrieben steht, müssen einige strenge Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Polizei ein Telefon orten oder abhören darf. Nur wer einen begründeten Verdacht für eine schwere police-171456_640 by angelic - pixabay.comStraftat erweckt, muss damit rechnen, abgehört zu werden. Zu diesen Straftaten gehören Raub, Mord oder Geldwäsche. Außerdem muss die vermutliche Tat in diesem Einzelfall sehr schwerwiegen. Dies wird durch mögliche Folgetaten begründet oder falls mehrere schwere Straftaten vorliegen. Hinzu kommt, dass eine Ermittlung mit Indizien nur schwer möglich oder aussichtslos sein muss. Erst dann kommt es zu verschiedenen Abhörverfahren, die durch die Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt werden.