Handyüberwachung der 15-km-Regel gegen Corona

Schon Anfang 2021 wurde eine sogenannte 15-km-Regel für Corona-Hotspots in vielen Bundesländern eingeführt. Kurz nachdem diese Einschränkung des Bewegungsradius durchgesetzt wurde, haben schon die ersten Politiker die Auswertung der Handydaten gefordert. Viele Politiker sind davon ausgegangen, dass durch eine Handyüberwachung sihc die Pandemie wesentlich schneller und effizienter bekämpfen ließe. Dies hat sich jedoch keinesfalls bewahrheitet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Handyortung und elektronischer Zaun gegen Pandemie
  2. Eine gesetzliche Handyortung ist gefährlich
  3. Aussage ist nicht eindeutig
  4. Eine Technik ist nur schwer umsetzbar

1. Handyortung und elektronischer Zaun gegen Pandemie

Sachsen war das erste Bundesland, welches Anfang des Jahres einen Bewegungsradius von 15 km um den Wohnort eingeschränkt hat, um hiermit gegen die Corona-Pandemie vorzugehen. Auch andere Bundesländer hatten sich entschlossen, diese Art von elektronischen Zaun einzuführen. Dabei hat der bayerische Gemeindetagspräsident Uwe Brandl, der zugleich Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist, gefordert, die hierzu verwendeten Handydaten auszuwerten. Damit solle die Regelung überprüft und bei Nichteinhaltung dagegen vorgegangen werden.

2. Eine gesetzliche Handyortung ist gefährlich

Brandl teilte dem Bayerischen Rundfunk mit, dass man sich nun entscheiden müsse, was für die Bevölkerung wichtiger sei, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz. Schon zu Zeiten der Einführung der Corona-Warn-App gab es in Bezug auf den Datenschutz erhebliche Diskussionen. Die Politik hat seinerzeit den Eindruck vermittelt, dass der Datenschutz zum Teil sogar Menschenleben gefährde und daher auf diesen verzichtbar sein.

Nahezu dieselben Argumentationsmuster sind in Bezug auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erkennbar. Die Forderungen der Politik sind daher in jedem Fall abzulehnen. Eine GPS-Ortung und Vorratsdatenspeicherung sei nur akzeptabel, um der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu dienen. Schon jetzt ist eine Funkzellenabfrage nur in Ausnahmefällen und nur bei Straftaten von großer Bedeutung.

Ein möglicher Verstoß gegen die 15-km-Regel per Ortungs-App über das Smartphone wird von der Politik quasi auf dieselbe Stufe gestellt, wie mögliche Straftaten Totschlag, Mord, Kriegsverbrechen etc. Vielfach wird vergessen, dass sowohl bei der Vorratsdatenspeicherung als auch bei einer Funkzellenabfrage zur Personenortung ein richterlicher Beschluss vorliegen muss. Nach Brandl soll man sich auch über dieses grundlegende Prinzip zur Pandemiebekämpfung hinwegsetzen dürfen.

3. Aussage ist nicht eindeutig

Es ist nicht ganz eindeutig, ob Brandl tatsächlich eine Funkzellenabfrage zur Handyortung meint. Er sagte seinerzeit: „Wir könnten heute Bewegungs-Profile aus dem Smartphone auslesen und auf diese Weise sehr sicher feststellen, wo sich Menschen aufhalten können.“ Hierzu ist anzumerken, dass Handys und Smartphones selbst keine Bewegungsprofile speichern, die ggf. von Dritten unbemerkt und ohne Zustimmung sich auslesen lassen. Dies scheint auch Brandl nicht zu wissen. Vielleicht versteht er die Technik zur Funkzellenabfrage auch nicht. Unabhängig davon ist die Nutzung der Handyortung hierfür eine schlechte Idee.

4. Eine Technik ist nur schwer umsetzbar

Im Gegensatz zur Corona-Warn-App, bei der ein Standort-Tracking nicht möglich ist, kann dies jedoch über eine Funkzellenabfrage sehr wohl geschehen. Jedoch ist dies nur in theoretischer Sicht möglich. Zum Glück sind die deutschen Mobilfunknetze gegen die Forderungen der Politiker eher schlecht ausgestattet. Diese können schon im internationalen Vergleich kaum mithalten. Von daher sind die Netze für eine Handyortung im großen Maßstab kaum geeignet.

Grund hierfür ist, dass es zahlreiche Orte gibt, die sich in einem Funkloch befinden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Funkzellen, deren Radius deutlich größer als 15 km ist. Damit fallen diese aus einer Überwachung der Corona-Regeln heraus. Je größer der Abstand wird, umso größere Signalschwankungen sind zu erwarten. Die Folge ist eine schlechtere Ortung.

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die 15-km-Regelung nicht für den Weg zur Arbeit gelten soll. Hier käme es dann millionenfach zu falschen Meldungen. Schließlich ist bis heute nicht sichergestellt, wer diese gewünschten Maßnahmen eigentlich überwachen soll. Eine Überprüfung durch die Polizei ist aus aktueller Sicht kaum machbar.