Die Handyortung ist in den unterschiedlichsten Fällen ein wertvoller Helfer. So kann das Handy beispielsweise bei Verlust oder Diebstahl oftmals ohne Probleme geortet werden. Ebenso wird die GPS-Ortung gerne eingesetzt, um den Aufenthaltsort der eigenen Kinder festzustellen.
Doch genau hier kann sich unter Umständen ein Problem auftun: Wo hört die Handyortung im Notfall auf und wann fängt eine regelrechte Überwachung der Kinder an?
Laut Gesetz ist die Ortung der Handys der eigenen, minderjährigen Kinder ohne Einverständnis erlaubt beziehungsweise das Einholen des Einverständnisses nicht verpflichtend. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr komplett ohne Zustimmung orten können.
Heutzutage bekommen Kinder in sehr frühen Jahren ein Handy. Das kann zum Beispiel aus folgenden Gründen geschehen:
Bei einer Verspätung des Schulbusses, bei einem spontanen Freunde-Besuch, bei einem Unfall oder aus einem anderen Grund:
Eine gewisse Erreichbarkeit ist somit immer gegeben. Im Grunde sollte man somit annehmen, dass das eigentlich ausreicht.
Dementsprechend genügt normalerweise bereits ein kurzer Anruf und schon weiß man, wo sich der Nachwuchs gerade aufhält. Allerdings schleichen sich da manchmal vielleicht einige Zweifel ein.
Schließlich kann das Kind getrost behaupten, die beste Freundin zu besuchen, um dort die Hausaufgaben zu erledigen, während in Wahrheit geshoppt oder einer komplett anderen Tätigkeit nachgegangen wird.
Hier kann einem Erziehungsberechtigten dann durchaus einmal der Gedanke kommen, dass jetzt eine Handy-Ortung sehr sinnvoll wäre.
Dazu kommt natürlich auch noch die Möglichkeit, dass das Handy einmal versehentlich irgendwo liegen gelassen wird.
Sei es in der Schule, an der Bushaltestelle oder beim Freizeitsport: Schnell wird das Smartphone vergessen oder fällt aus der Jacke.
Dass das Gerät bei einer normalen Suche wiedergefunden wird, dafür stehen die Chancen in der Regel recht schlecht.
Schließlich sind Handys sehr begehrt und wer eines findet, nimmt es in der Regel auch mit. Dazu besteht natürlich ebenso die Möglichkeit, dass das Gerät geklaut wird. Bei einem Diebstahl oder Verlust ist die Handy-Ortung außerordentlich praktisch, denn hiermit kann das Gerät oftmals recht schnell wiedergefunden werden.
Das Problem hierbei ist jedoch, eine Grenze zu ziehen, was die Handy-Ortung betrifft. Bei Verlust und Diebstahl ist diese Möglichkeit sicher eine gute Option, um das abhandengekommene Gerät wiederzuerlangen.
Keimt allerdings der Verdacht auf, dass das Kind seine Eltern bezüglich seines Aufenthaltsortes belügt, dann besteht hier grundsätzlich die Möglichkeit, eine Ortung durchzuführen.
Eine Übersicht zu den technischen Voraussetzungen einer Ortung finden Sie ebenfalls auf diesem Portal.
Die Handy-Ortung kann durchaus zu einem sehr verlockenden Instrument werden: Morgens wird beispielsweise überprüft, ob sich das Kind wirklich in der Schule befindet, mittags ob es auf dem Heimweg ist und nachmittags ob der Besuch bei der Freundin stattfindet.
So fühlt man sich durchaus beruhigt, da der Nachwuchs „gut aufgehoben“ und ihm nichts passiert ist.
Eines wird hier jedoch vollständig vergessen: Das Thema Vertrauen.
Kinder sollten sicher sein, dass sie das Vertrauen ihrer Eltern genießen. Und selbst wenn bei dem Nachwuchs einmal der Gedanke aufkeimt, dass man etwas „Verbotenes“ tut; wie etwa „versehentlich“ eine Stunde zu spät in die Schule zu kommen, dann sorgt hier in vielen Fällen ein aufkeimendes schlechtes Gewissen dafür, dass man eben doch pünktlich vor Ort ist.
Da Kinder naturgemäß versuchen, ihre Grenzen auszutesten, kann es aber dennoch einmal sein, dass so manch ein „Vergehen“ einmal ausprobiert wird, wie etwa ein Ausflug zum Shoppingcenter, anstatt für die anstehende Klassenarbeit zu erlernen.
Hier hat sicherlich jedes Elternteil recht, so etwas zu unterbinden, doch Kinder müssen die Gelegenheit haben, aus ihren Fehlern zu lernen. Sofern sich diese in einem gewissen Rahmen halten, ist hier jedoch alles in Ordnung.
Eine ständige Handy-Ortung würde hier wahrscheinlich sogar zu einem Vertrauensbruch führen.
Dazu kommt, je größer die Kinder werden, umso geschickter werden sie im Umgang mit der Technik. So kann es durchaus sein, dass die „Kleinen“ herausfinden, wie die Ortung funktioniert und sie schlichtweg ausschalten. Das wiederum würde aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur zum Streit mit den Eltern führen, sondern kann sich bei einem echten Notfall als Problem entpuppen.
Eine Ortung kann beispielsweise dann hervorragende Dienste leisten, wenn das Kind deutlich über der vereinbarten Zeit immer noch nicht zu
Hause ist. Hier sollte man jedoch auch bedenken, dass ein Bus Verspätung haben kann beziehungsweise das sich die Kleinen gerne auch einmal „verquatschen“.
Oder man hört von einem Unfall auf dem Schulweg des Kindes. Mithilfe der Ortung kann dann schnell erkannt werden, ob sich das Kind am Unfallort befindet. Bei diesen und ähnlichen Situationen ist eine Ortung durchaus sinnvoll und hat mit einer generellen Überwachung nichts zu tun.
Es ist ratsam, dem Kind von der Ortung zu berichten. Allerdings sollte man zugleich auch erklären, warum man die GPS-Funktion aktivieren möchte. Zu den Gründen können beispielsweise folgende zählen:
Dabei empfiehlt es sich, festzustellen, dass die Handy-Ortung nur aus Sicherheitsgründen geschieht und das man nicht vor hat, das Kind auf „Schritt und Tritt“ zu verfolgen. Allerdings muss man das dann natürlich auch unter Beweis stellen. So ist beispielsweise bei einer zehnminütigen Verspätung im Regelfall noch keine Handy-Ortung notwendig.
Auch wenn es oftmals schwerfällt: Man sollte seinen Kindern vertrauen und wirklich nur im Notfall und bei einer direkten Gefahr zur Handy-Ortung greifen. Dann ist diese auch wirklich angebracht.