Bisher wurde schon viel über eine Handyortung berichtet. Der Smartphone-Besitzer kann zum Beispiel kostenlos eine Ortungs-App installieren und hierüber sein verloren oder gestohlen geglaubtes Handy wiederfinden. Wesentlich interessanter ist es jedoch, wenn über eine GPS-Ortung eine in Not geratene Person geholfen werden kann.
Weltweit gibt es unzählige Beispielfälle, in denen die simple Ortung eines Handys Leben retten konnte. Einige aktuelle Fälle möchten wir in diesem Beitrag vorstellen.
Im Skigebiet von Golms bei Tschagguns in den österreichischen Alpen ist ein 44-jähriger Skifahrer trotz aller Warnungen abseits der ausgewiesenen Pisten gefahren. Wie die Polizei später feststellte, wurde bei der Abfahrt ein Schneebrett losgetreten und hat den Skifahrer viele Meter mitgerissen und verschüttet.
Der Mann saß unter einer 20 cm festen Schneedecke gefangen. Glücklicherweise konnte er mit einer Hand sein Smartphone erreichen und einen Notruf absetzen.
Interessant in diesem Fall ist, dass der 44-Jährige zuvor seine Handyrufnummernortung freigeschaltet hatte. In einer kleinen Höhle mit wenig Sauerstoff wartete er auf seine Helfer. Schon nach ungefähr 30 Minuten konnten die Pistenretter ihn über sein Smartphone orten und befreien. Der 44-Jährige erlitt hierbei einen Bänderriss und eine Schienbeinfraktur.
Wie an dem vorgenannten Beispiel zu sehen ist, hat eine Rufnummernortung viele Vorteile und kann mitunter Leben retten. Leider sieht dies die Verbraucherzentrale etwas anders. In der Kritik steht zum Beispiel, dass für eine solche Ortung die Mobilfunkrufnummer und die Einwilligung des Gesuchten erforderlich sind. Momentan reicht für eine solche Einwilligung lediglich eine SMS aus.
Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen warnt, dass die erforderliche SMS für eine Einwilligung des Suchdienstes aber auch gefälscht werden kann und letztlich nicht beweist, ob diese auch wirklich vom Inhaber des Handys oder Smartphones stamme.
Die Verbraucherzentrale begrüßt daher das Vorgehen der Bundesregierung, heimliche Handyortungen einzudämmen. Dabei soll eine künftige Ortung nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene seine Zustimmung ausdrücklich und auf schriftlichem Wege erteilt hat. Diese neue Regelung soll nach Plänen der Bundesregierung in die Novelle zum Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden.
Hoffentlich haben Freizeitsportler und insbesondere Skifahrer vorher an eine solche Einwilligung gedacht.
In Frankreich hat ein 43-jähriger Notar aus der Provence aus dem Leben scheiden wollen. Bevor er den Selbstmord ausführen wollte, rief er noch seine getrennt lebende Frau an und kündigte seine Tat an. Leider war auf dem Handy die Ortung aktiviert. Die Ehefrau rief daraufhin die Polizei an, die kurzerhand den Aufenthaltsort des Mannes über das Mobilfunknetz eingrenzen und ermitteln konnte.
Der 43-Jährige wurde nach kurzer Zeit am Ufer eines Sees gefunden. Zwar war der Mann schon bewusstlos, lebte aber noch. Neben ihm wurden Alkohol und Schlaftabletten gefunden. Da der Fundort sehr schwer zugänglich war, musste die Feuerwehr den Mann zunächst mit einem Boot abtransportieren und dann ins Krankenhaus bringen. Heute ist der Mann außer Lebensgefahr.
Auch in diesem Fall konnten ein Leben mit einer GPS-Ortung gerettet werden.