Darf der Arbeitgeber das Handy des Mitarbeiters im Homeoffice orten?

Während der aktuellen Corona-Krise sind viele Unternehmer genötigt, ihre Mitarbeiter nach Hause ins Homeoffice zu schicken. Auch wenn damit mögliche Kontakte vermieden werden, sind viele Chefs jedoch skeptisch und haben das Gefühl, die Kontrolle über ihre Mitarbeiter verloren zu haben. Viele fragen sich deshalb, ob vielleicht eine Handyortung in diesem Fall möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. Auch schon früher haben Chefs Handys geortet
  2. Wie sieht es in Corona-Zeiten aus?
  3. Darf der Chef den Mitarbeiter im Homeoffice überwachen?

1. Auch schon früher haben Chefs Handys geortet

Auch wenn viele Chefs es nicht unbedingt zugeben möchten, wurden auch schon in den vergangenen Jahren Handyortungen zum Teil ohne Wissen des Mitarbeiters vorgenommen. Dies war immer dann der Fall, wenn diese auf Geschäftsreisen unterwegs oder in einem Speditionsunternehmen als Fahrer tätig waren. Technisch gesehen ist eine Personenortung über das Smartphone nicht sonderlich schwierig. Die meisten Geräte unterstützen eine GPS Ortung für die Standortbestimmung. Damit lässt sich weltweit ein Handy oder Smartphone bis auf wenige Meter genau lokalisieren.

Ohne Zustimmung darf der Chef keine Ortung vornehmen. Andererseits ist ihm aber erlaubt, die nötigen Daten zu erheben, um ein geregeltes Arbeitsverhältnis sicherzustellen. Hierzu gehört aber dennoch keine Ortung des Handys.

2. Wie sieht es in Corona-Zeiten aus?

Um den steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken, sollen Büromitarbeiter weitgehend von zuhause aus arbeiten. Dies ist immer dann angeraten, wenn sich mehrere Mitarbeiter ein Büro teilen oder gar in einem Großraumbüro sitzen. Mittlerweile hat die Bundesregierung die Unternehmen hierzu auch anzuhalten, ein Homeoffice zu ermöglichen, wenn dies technisch möglich ist. Die Mitarbeiter sollen dann zwingend zuhause arbeiten.

Die Arbeit im Homeoffice stellt ein Höchstmaß an Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. In aller Regel kann der Chef keine vollständige Büroausstattung seinen Mitarbeiter daheim einrichten. Im einfachsten Fall wird lediglich ein Notebook zur Verfügung gestellt. Viele greifen jedoch sogar auf die eigene Hardware daheim zurück.

Da meist auch ein Firmen-Telefonanschluss nicht im Homeoffice möglich ist, findet die telefonische Kommunikation per Smartphone bzw. Handy statt. Dies geschieht über eine spezielle Software, wie zum Beispiel die App Linphone. Damit lässt sich über WLAN und WLAN-Router eine Verbindung zum Telefonnetz des Unternehmens aufbauen. Es handelt sich hierbei um eine SIP- bzw. Voice-over-IP-Telefonie.

3. Darf der Chef den Mitarbeiter im Homeoffice überwachen?

Verständlicherweise hat der Vorgesetzte keine richtige Kontrolle mehr über Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten. Viele fragen sich daher, ob der Chef eine Personenortung vornehmen darf. Hierbei muss berücksichtigt werden, ob das Unternehmen eigene Dienst-Handys zur Verfügung stellt oder ob der Mitarbeiter sein eigenes Smartphone bereitstellen muss. Im letzten Fall darf, wie weiter oben angeführt, eine Ortung ohne Zustimmung nicht vorgenommen werden.

Der Arbeitgeber kann eine Überwachung eines Diensthandys damit begründen, dass dies zur Organisation des Betriebsablaufes und für den optimalen Einsatz des Personals erforderlich sei. Jedoch sollte hier immer auch die Privatsphäre berücksichtig werden. Arbeitnehmer, die von zuhause arbeiten, müssen wegen einer aktuellen Pandemie daheimbleiben. Hier sollte jeder Chef bei Bereitstellung eines Diensthandys von Anfang an auf eine Ortung aufmerksam machen und diese ausdrücklich begründen. In vielen Fällen muss hier auch noch der Betriebsrat zustimmen.

Idealerweise sollten die Standortbestimmung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht festgelegt werden. Der Mitarbeiter sollte keinesfalls einem permanenten Überwachungsdruck ausgesetzt sein.