Auch Schulen sehen in der Ortung von Telefonen ein großes Potential. Sie wollen spezielle Geräte zur Ortung der Handys einsetzen, um Schüler in Prüfungen daran zu hindern, sich unlauterer Mittel zu bedienen und während der Klausuren zu betrügen. Das Schulministerium in Schleswig-Holstein hat jetzt jedoch entschieden, dass diese Maßnahme nicht zulässig ist.
Ein Gymnasium in Preetz hatte zu Beginn des Jahres geplant, Handydetektoren in Prüfungen einzusetzen – und diesen Plan bereits rudimentär umgesetzt. Zwei Detektoren sollten die Mobiltelefone in der Schule orten und damit gegebenenfalls Schummlern auf die Schliche kommen. Die Ortungsgeräte wurden bereits in Abiturprüfungen und während der Abiturvorbereitung eingesetzt. Schwierig könnte der Einsatz der Detektoren jedoch deshalb sein, weil damit vermutlich Telefone geortet werden, die lediglich angeschaltet sind – und nicht zwangsläufig zum Spicken genutzt worden sind.
Ohnehin wurde der weitere Einsatz der Detektoren nun vom Bildungsministerium untersagt. Für die Verwendung gäbe es keine Rechtsgrundlage, heißt es von Seiten des Ministeriums, und so wurde ein weiterer Einsatz der Geräte zur Handyortung untersagt. Stattdessen werde die Schule nun wieder auf altbewährte Mittel zurückgreifen und beispielsweise mehr Aufsichtslehrer während der Klausuren einsetzen, die das Handyverbot, das während der Prüfungen gilt, durchsetzen sollen. Dazu müssen die Schüler ihre Handys ganz „altmodisch“ vor Beginn der Prüfung abgeben, statt sie orten zu lassen.