Leider bringt es die schnelllebige Zeit mit sich, dass man ständig und überall erreichbar sein will bzw. muss. Daher sind Handys und Smartphones aus dem heutigen Privat- und Berufsleben nicht mehr wegzudenken.
Aber wenn diese kleinen Hightech Geräte plötzlich verschwinden, ist meistens Feuer am Dach und eine verzweifelte Suche beginnt. Zusätzlich stellt sich die Frage gestohlen, verlegt oder verloren? Mit den mittlerweile zur Verfügung stehenden modernen Methoden der Handyortung können eingeschaltete Handys aber leicht geortet und wiedergefunden werden.
Abgesehen von der Suche nach dem eigenen Mobiltelefon deckt die Handyortung ein vielseitiges Einsatzspektrum ab.
Als Beispiele dafür gelten:
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob das Handy mit Internet und GPS ausgestattet ist. Daher können auch ältere Handymodelle, die nicht über diese Funktionen verfügen, mittels Mobilfunkzellen (= bestimmter Bereich um einen Sendemast) grob geortet werden.
Ein eingeschaltetes und empfangsbereites Handy ist immer in der am nächsten liegenden Mobilfunkzelle eingeloggt. Dieses Verfahren wird als „Ortung über das Handynetz“ bezeichnet, bezieht bei der Ortung mehrere Mobilfunkzellen mit ein und hat im Stadtgebiet eine Genauigkeit von ca. 100 Metern.
Da die Dichte des Sendernetzes auf dem Land geringer ist, nimmt hier auch die Ortungsgenauigkeit (500 – 1000 Meter) ab. Bei Smartphones ist eine Standortbestimmung aufgrund der GPS- und Internetfähigkeit wesentlich einfacher und genauer. Durch die GPS-Ortung kann der Standort des Phone auf wenige Meter (ca. 10 Meter) eruiert werden.
Vom Gesetz her ist in Deutschland das Orten eines Handys ohne das Wissen des Besitzers verboten. Das versteckte Aufspüren von Handys verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und stellt den strafbaren Tatbestand „Ausspähung von Daten“ dar.
Wer dabei ertappt wird, dem drohen nicht nur eine Unterlassungsklage durch den Betroffenen, sondern auch Klagen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Ganz abgesehen davon, dass es auch zu einem Strafverfahren kommen kann. Von einer Genehmigung ausgenommen sind Eltern, die ihre eigenen Kinder (minderjährig) überwachen möchten.
Natürlich darf auch die Polizei zur Aufklärung/Verhinderung von Straftaten Handys aufspüren. Voraussetzung dafür ist eine richterliche bzw. vom Staatsanwalt unterfertigte Genehmigung, die bei Gefahr im Verzug aber wegfällt. Das trifft vor allem dann zu, wenn Gesundheit und Leben von Menschen auf dem Spiel stehen.
Wie bei so vielen anderen Internetanwendungen kann auch das Orten von Handys und Smartphones mit Risiken verbunden sein. Gemeint sind damit unseriöse Anbieter, die mit scheinbar zustimmungsfreien Ortungssoftware-Programmen nach Kunden angeln. In den meisten Fällen sind das aber Apps, die wahllos sinnlose Ortungspunkte angeben.
Daher sollte bei solchen Diensten zum Selbstschutz immer hinterfragt werden, ob eine Zustimmung des Handyhalters wirklich nicht erforderlich ist.