Dürfen Detektive Handys orten?

Aus verschiedenen Gründen werden Detekteien beauftragt, möglichst viele Anhaltspunkte über bestimmte Personen herauszufinden. Häufig handelt es sich dabei um Ehebruch oder Vertrauensbruch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ein Detektiv soll danach die nötigen Beweise liefern, welche letztlich auch vor Gericht Bestand haben soll. Fraglich ist, ob ein Detektiv auch eine Handyortung vornehmen darf. Grundsätzlich sind an eine Personenortung strengere Kriterien angelehnt als wenn der Betroffen selbst ein verlorenes oder gestohlenes Handy orten möchte.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Möglichkeiten einer Handyortung
  2. Detektive dürfen keine Handyortung vornehmen
  3. Die Ortung durch Erziehungsberechtigte
  4. Unerlaubte Handyortung ist strafbar

1. Die Möglichkeiten einer Handyortung

Die meisten modernen Smartphones lassen sich problemlos mit einer Ortungs-App ausstatten. Einige Hersteller besitzen von sich aus schon eine solche Ortungsfunktion. In erster Linie soll damit ein verlorenes Handy schnell wiedergefunden werden. Mit einer GPS-Ortung lässt sich ein solches Smartphone bis auf wenige Meter genau lokalisieren.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Spy-Apps, welche heimlich ein Handy überwachen. Hierbei werden nicht immer nur die Daten ausspioniert, sondern vielfach auch der Standort des Handys. Leider sind Smartphones heute ein perfektes Überwachungsinstrument, welches ideal zum Missbrauch einlädt.

2. Detektive dürfen keine Handyortung vornehmen

Gleich vorweg muss angeführt werden, dass Detektive nicht berechtigt sind, ein Handy zu orten. Technisch ist dies zwar möglich, jedoch müssen sich Detekteien hierzulande an Recht und Ordnung halten. Anders sieht dies aus, wenn der Auftraggeber vermutet, dass ein Dritter unberechtigterweise Zugriff auf das eigene Handy hat. In diesem Fall verfügen moderne Detekteien über eigene Fachleute oder können IT-Spezialisten hinzuziehen, um das besagte Handy auf Manipulationen zu überprüfen. Hierbei geschieht diese Überprüfung jedoch ausdrücklich auf Wunsch des Auftraggebers beziehungsweise der Auftraggeberin.

Aus diesem Grund kann durchaus eine forensische Untersuchung beauftragt werden. Interessant ist, dass die entsprechenden Fachleute zwar das besagte Handy benötigen, nicht jedoch die darin verbaute SIM-Karte. Eine mögliche Spy-Software lässt sich mit entsprechenden Profi-Tools schnell ermitteln und nötigenfalls beseitigen.

3. Die Ortung durch Erziehungsberechtigte

Eine Handyortung kann weltweit vorgenommen werden. Viele Eltern statten schon ihre Jüngsten mit einem Smartphone aus. Auf der einen Seite ist dies ein Fluch, auf der anderen Seite jedoch auch ein Segen. Immerhin können Eltern ihre Kinder jederzeit orten und deren Standort feststellen. Dies soll in erster Linie nicht der Kontrolle dienen, sondern eher der Sicherheit. Müssen minderjährige Kinder einen weiten Schulweg zurücklegen, können Eltern diesen überwachen und ihre Kinder vor möglichen Gefahren warnen.

Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, kann eine solche Handyortung auch von den Technikern einer Detektei für die Eltern eingerichtet werden. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Ausformung der elterlichen Fürsorgepflicht. Dies gilt zumindest bei Minderjährigen.

Sobald die Kinder volljährig sind, dürfen Eltern und auch Detekteien Kinder nicht mehr orten. Bei einem Volljährigen darf dann nicht nachvollzogen werden, ob dieser wirklich am Ausbildungsplatz ist oder nicht.

4. Unerlaubte Handyortung ist strafbar

Nach § 202a StGB ist das Ausspähen von Daten strafbar. Allein aus diesem Grund würden sich Detektive bei einer solchen Ortung genauso strafbar machen, wie der Täter selbst.

Wie zuvor dargelegt ist es aber möglich, dass Detektive eine solche unerlaubte Handyortung aufdecken können. Wer also Opfer einer solchen Attacke geworden ist, der kann sich an eine professionelle Detektei wenden, die ein Smartphone näher unter die Lupe nimmt.