Jeder von uns hat sie in letzter Zeit vermutlich erhalten, unzählige E-Mails mit Datenschutz-Verordnungen, die akzeptiert werden sollen. Grund dafür ist die sogenannte DSGVO 2018, die seit dem 25. Mai 2018 für ganz Europa gilt, da sie von der EU beschlossen wurde.
Diese Verordnung regelt den Datenschutz sogenannter personenbezogener Daten und es wird sich vieles für Unternehmen und Verbraucher ändern.
Die DSGVO löst die alten Datenschutzlinien in Deutschland ab und hat viele Vorteile für den Verbraucher, da schlampiger Umgang von Unternehmen, der leider noch viel zu oft vorkommt, wesentlich härter und konsequenter sanktioniert werden kann. Dazu geht es um die sogenannten personenbezogenen Daten, also die Daten, die einen Menschen identifizierbar machen.
Zu diesen gehören:
etc.
Mit Eintreten des neuen Gesetzes wurde das Recht auf Datenportabilität festgelegt. Dadurch haben Verbraucher leichter und insbesondere sicherer die Möglichkeit, kostenlos ihre Daten zu einem anderen Anbieter mitzunehmen und diese gleichzeitig beim alten Anbieter löschen zu lassen.
Gleichzeitig muss der Verbraucher seine Zustimmung in Form einer schriftlichen Einwilligungserklärung abgeben, welche er aber jederzeit widerrufen darf und kann.
Unternehmen müssen die Daten jetzt sogar löschen sobald die Zustimmung zurückgezogen wird oder der Zweck erfüllt ist. Ohne Einverständnis darf das Unternehmen grundsätzlich keine Daten nutzen.
Wichtig und neu ist ebenfalls das Auskunftsrecht. Dieses besagt, dass der Verbraucher jederzeit Informationen darüber anfordern darf, wie und über welchen Zeitraum seine Daten in einem Unternehmen verarbeitet werden. Die Auskunft durch das Unternehmen muss spätestens ein Monat nach der Anfrage erfolgen.
Grundsätzlich sollten Nutzer zugesandten Datenschutzerklärungen nicht vor einer ausreichenden Prüfung zustimmen, da Unternehmen unter dem Vorwand der DSGVO versuchen könnten, weitere Rechte versteckt zu bekommen. Wenn es dann doch mal passiert ist, gibt es die Möglichkeit, wie bereits vorhin ausgeführt, die Zustimmung schriftlich zurückzuziehen.
Das neue Gesetz gilt nicht nur für europäische Unternehmen, sondern auch für jene, die auf europäischem Boden oder mit europäischen Betrieben handeln. Die DSGVO gilt somit auch für die sogenannten „Big Player“ im World Wide Web, wie Facebook, WhatsApp und Co.
Insbesondere Kinder und Jugendliche sollten daher in Bezug auf soziale Netzwerke aufgeklärt und kontrolliert werden.
Auch Handwerker sollten bei der Nutzung des Nachrichtendienstes „WhatsApp“ aufpassen, wenn sie sich Bilder von ihren Kunden schicken lassen. Die Rechte dieser Bilder werden in diesem Fall automatisch an „WhatsApp“ abgetreten, obwohl der Kunde keine Möglichkeit hatte, vorher seine Einwilligung zu geben.
Alles in Allem ist die neue Verordnung für Privatpersonen positiv, und dennoch sollten wir nicht überall sämtliche persönliche Daten angeben. Besondere Vorsicht ist gerade in Bezug auf mobile Endgeräten gegeben. Hier sind wichtige Daten besonders schnell verschickt. Dazu ist es sinnvoll, sich die Nutzungsbedingungen durchzulesen, um nicht auf eventuelle Tricks von Unternehmen reinzufallen.