Die rechtliche Grundlage für die Handyortung

Im Zusammenhang mit der Handyortung haben wir schon mehrfach darauf hingewiesen, dass diese nur dann erlaubt ist, wenn es sich um das eigene Handy handelt oder eine Person geortet werden soll, die ausdrücklich ihre Zustimmung zur Ortung erteilt hat. Mit diesem Artikel möchten wir noch einmal ausführlich auf die rechtliche Grundlage dieser Handhabung eingehen – und auch die Ausnahmen der Regelung noch einmal erörtern.

Das Persönlichkeitsrecht als Grundlage

Dritte Personen heimlich und/oder permanent zu überwachen, ist grundsätzlich in Deutschland verboten. Geregelt wird dieses Verbot aufgrund des so genannten Persönlichkeitsrechts sowie auf Grundlage des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Demnach soll jedem Bürger ein Lebens- und Freiheitsbereich garantiert werden, in den anderen Personen nicht eingreifen dürfen. Etwaige Eingriffe können dabei unterschiedlichster Natur sein und sich etwa auch in Form einer Überwachung des Aufenthaltsorts durch die Handyortung sein. Diese Rechte sehen jedoch auch vor, dass jeder selbst darüber entscheiden darf, was er an Privatem mit anderen teilt. Entscheidet er sich also dazu, seinen Standort preiszugeben und der Handyortung zuzustimmen, wird dieser damit legal. Ein Einverständnis, das einmal erteilt wurde, darf aber jederzeit wieder widerrufen werden. Offiziell gilt diese rechtliche Grundlage sogar für die eigenen Kinder, wenngleich andere Auslegungen eine legale Ortung derer erlauben, so lange sie noch nicht volljährig sind. Alleine aus Vertrauensgründen sollte man die Kinder jedoch darüber informieren, dass man die Ortung beispielsweise dazu nutzen möchte, um eine gewisse Sicherheit zu schaffen, wenn sie etwa einmal verspätet nach Hause kommen.

Rechtliche Lage am Arbeitsplatz

Für Unternehmen, die über viele Angestellte im Außendienst verfügen, sowie insbesondere für Logistik-Unternehmen, ist die Ortung durchaus sinnvoll, da so Prozesse optimiert werden können. Allerdings muss der Arbeitgeber dieser Art und Nutzung der Ortung dennoch zustimmen, damit sie legal ist. Mit einem Bewegungsprofil werden zudem häufig auch personenbezogene Daten erhoben und gespeichert – der Arbeitgeber muss deshalb sicherstellen, dass diese Daten allerhöchstens zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.

Rechtliche Lage bei der Strafverfolgung

Eine Handyortung ohne Zustimmung kann theoretisch von der Polizei durchgeführt werden, allerdings darf sie auch hier nur in echten Notfällen angewandt werden, etwa wenn der Verdacht auf einen Mord/Totschlag besteht. Allerdings darf die Ortung auch dann nur temporär und mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden sowie nur dann, wenn ein anderes Verfahren nicht erfolgsversprechend wäre. Wird die Ortung von der Polizei hingegen zum Auffinden vermisster oder selbstmordgefährdeter Personen eingesetzt, wird das Gericht jedoch von einer so genannten „mutmaßlichen Einwilligung“ ausgehen, darüber hinaus wird hier der Rettungswille entscheidend sein, der die Maßnahme im Zweifelsfall rechtfertigen wird.

Detektive hingegen dürfen Daten, die durch eine heimliche Handyortung erhoben worden sind, vor Gericht nicht als Beweismaterial anführen.

Vorgehen bei unerlaubter Handyortung

Wurde man selbst Opfer einer Handyortung, der man nicht zugestimmt hat, so kann man Klage einreichen. Die Klage kann dabei nicht nur eine zukünftige Unterlassung erwirken, sondern auch Schadensersatz sowie gegebenenfalls sogar Schmerzensgeld.