Die Bundesregierung möchte das geheime Orten von Handys eindämmen

Kaum jemand möchte heutzutage auf sein Smartphone oder Handy verzichten. Neben den wichtigsten Kontakten sind auf diesen censorship-610101_1280 by stevepb - pixabay.comGeräten auch viele persönliche Daten gespeichert. Ein Verlust wäre somit fatal. Wie bereits vorgestellt, können Smartphone-Nutzer über eine kostenlose Ortungs-App ihr Gerät im Verlustfall wiederfinden. Möglich macht dies eine sogenannte GPS Ortung. Darüber hinaus bietet diese Technik aber auch die Möglichkeit zu einer Personenortung, was im Notfall sehr wichtig sein kann.

Leider gibt es aber auch etliche Nutzer, die ohne Einwilligung andere Smartphone- und Handybesitzer ausspionieren. Diese Verwendungsmöglichkeiten möchte die Bundesregierung nun einschränken!

Inhaltsverzeichnis

  1. Keine Handyortung ohne Einwilligung
  2. Was, wenn das Handy gestohlen wird?
  3. Fazit

1. Keine heimliche Handyortung ohne Einwilligung des Betroffenen

Die Rechtslage für das unerlaubte Orten von Handys war in letzter Zeit sehr schwammig geregelt. Vor kurzem beschloss das Kabinett in Berlin, dass eine Ortung von Mobiltelefonen in Zukunft nur noch dann möglich sei, wenn der Betroffene ausdrücklich, gesondert und schriftlich seine Zustimmung erteilt hat. Gert Lindemann, Verbraucherstaatssekretär, erklärt, dass hierdurch eine heimliche Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen ein Riegel vorgeschoben werde.

clause-215513_128 by geralt - pixabay.comIm Internet sind zahlreiche Anbieter zu finden, die sowohl kostenlos als auch kommerziell Dienste anbieten, mit denen eine Handyortung durchgeführt werden kann. Auf diese Weise kann der eigene Partner kontrolliert, der Aufenthaltsort einer Person ermittelt, aber auch ein gestohlenes Handy wiedergefunden werden.

Für diesen Service wird lediglich die Mobilfunknummer benötigt und eine SMS vom gesuchten Handy als Legitimation. Eine solche Einwilligung kann aber leicht gefälscht werden, wobei letztlich nicht sicher ist, ob sie auch wirklich vom Handybesitzer stammt. Wird das eigene Smartphone einmal unbeaufsichtigt liegen gelassen, kann ein unberechtigter Dritter schnell eine solche Bestätigungs-SMS versenden. Hiervor warnt das Verbraucherministerium.

In Zukunft soll sichergestellt sein, dass der Betroffen über eine mögliche Handyortung informiert wird und dafür auch seine Zustimmung erteilen kann.

Hierfür sollen soll er auch über die Anzahl der Ortungen informiert werden, spätestens aber nach der fünften Feststellung einer Standortermittlung. Die gesetzlichen Neuregelungen werden nach den Plänen der Bundesregierung in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen.

2. Was passiert, wenn das Handy gestohlen wird?

Dummerweise wirkt sich die Gesetzesänderung auch auf die Ortung von gestohlenen Handys aus. Kein Dieb wird freiwillig einer Handyortung zustimmen. Bisher war eine solche Ortung problemlos über den jeweiligen Provider möglich. Hierfür könnte dieser in Zukunft aber eine schriftliche Erklärung benötigen. Bis diese beim Provider eingeht, vergeht viel zu lange Zeit, so dass der Dieb kaum mehr zu ermitteln ist.

Eine Möglichkeit wäre, dass der Handykäufer als rechtmäßiger Besitzer gleich zu Beginn einer Vertragsunterzeichnung diesen Antrag bei seinem Provider abgibt. Schließlich liegt dann für das betreffende Smartphone / Handy eine Einwilligung vor.

Zudem wird sich noch zeigen, ob eine Ortung von gestohlenen Geräten von der Gesetzesänderung ausgenommen wird. Momentan liegt der vollständige Gesetzestext noch nicht vor.

3. Fazit

Nach Mitteilung des Bundesverbraucherministeriums berührt eine Handyortung erheblich das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen. Aus diesem Grund sieht es das Ministerium als Pflicht an, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, nach der eine Ortung nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen möglich wird. Man darf gespannt sein, wie sich diese Regelung auch auf die Vorgehensweise bei gestohlenen oder verlorengegangenen Handys auswirkt.