Smartphones gehören heute schon zur Standardausstattung und sind zum unverzichtbaren Dauerbegleiter geworden. Nicht nur privat, sondern auch beruflich werden diese Handys eingesetzt. Abhängig von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können durchaus auch Diensthandys eingesetzt werden. Neben einem Dienstwagen stellt ein solches Handy auch unterwegs immer eine zuverlässige Informationsquelle dar und soll bei Rückfragen behilflich sein.
Viele fragen sich jedoch, ob es dem Chef auch erlaubt ist, über eine Ortungs-App festzustellen, wo sich sein Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin gerade aufhält. Technisch ist dies ohne weiteres möglich, da mithilfe einer GPS Ortung jedes Gerät auch aus der Ferne lokalisiert werden kann.
Generell sind die Bestimmungen für eine Personenortung gesetzlich sehr streng geregelt.
Arbeitgeber, die den Datenschutz und insbesondere die Persönlichkeitsrechte missachten und den Mitarbeitern hinterher spionieren, machen sich strafbar.
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber alle notwendigen Daten erheben, die für das Arbeitsverhältnis von Belang sind.
Hierauf verweist auch Rechtsanwältin Dr. Natalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Sie macht aber auch klar, dass hierbei eigentlich eine Handyortung nicht benötigt wird.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Sinn einer solchen Ortung als objektiv erforderlich begründet. Der Sinn muss also klar erkennbar sein.
Eine solche Handyortung kann zum Beispiel im Transportwesen von Bedeutung sein. Hier kann es zum Beispiel um eine effizientere Einsatzplanung, eine Reduzierung von Fahrzeiten oder eine transparente Darlegung der Arbeitsleistung im Rahmen der Abrechnung gehen. Darüber hinaus sind in Einzelfällen aber auch GPS Ortungen zur Routenüberwachung zulässig.
Bei gefährlichen Transporten mag dies auf jeden Fall Sinn machen, wenn es um die Gesundheit des Arbeitnehmers geht. Besonders begründet werden kann dies bei den üblichen Geldtransporten. Hier geht es auf der einen Seite um den sicheren Transport größerer Geldmengen, aber auch gleichzeitig um die Sicherheit des Begleitpersonals.
So könnte bei einem möglichen Überfall oder einer Entführung auch die Polizei auf diese Ortungsdaten zurückgreifen.
In allen Fällen muss aber immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Gerade bei Logistik-Unternehmen sind die meisten Fahrzeuge mittlerweile ehedem mit einem GPS-System ausgestattet.
Eine zusätzliche Personenortung über eine Ortungs-App darf dann nicht auch noch in das Persönlichkeitsrecht des Fahrers eingreifen!
Zunächst bleibt festzustellen, dass der Arbeitgeber ohne Kenntnis und Einverständnis des Arbeitnehmers keine Überwachung vornehmen darf. Problematisch ist aber auch ein pauschales Einverständnis zu einer Handyortung im Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer muss aus datenschutzrechtlichen Gründen seine Genehmigung schriftlich und freiwillig erklären. Erst dann ist eine Handyortung vom Chef rechtens.
Werden Arbeitnehmer ohne deren Einwilligung vom Chef überwacht und fühlen sich ungerechtfertigter Weise beobachtet, können sie dagegen vorgehen. In besonderen Fällen lohnt sich eine anwaltliche Beratung, damit schon im Ansatz datenschutzrechtliche Probleme und eine Überwachung am Arbeitsplatz gestoppt werden können.