Von der Ortung zur Überwachung

Die Überwachung des Partners kann Betroffene teuer zu stehen kommen. Bildquelle: sxc.hu

Vielen, die eine Handyortung durchführen – und entsprechende Apps, Tools und Programme nutzen möchte, ist gar nicht bewusst, welche Möglichkeiten sich neben einer regulären und grundständigen Ortung noch ergeben. So findet man online zum Beispiel Anbieter, die damit werben, nicht nur den Standort einer Person zu ermitteln, sondern den oder die Betroffene(n) richtiggehend zu überwachen. Mit solche einer Software können sogar Telefonanrufe und SMS abgefangen, bzw. überwacht und eingesehen werden. Dabei gilt jedoch weitergehend, dass eine Lokalisierung – auch in Verbindung mit den genannten Dienstleistungen – nur innerhalb eines bestimmten rechtlichen Rahmens zugelassen ist. Verstöße gegen diese gesetzlichen Regelungen können den Nutzer teuer zu stehen kommen.

Teures Vergnügen

Ein Software-Beispiel, mit dem auch Telefonanrufe und SMS überwacht werden können, nennt sich Flexispy. Das Programm muss auf dem Telefon des zu Überwachenden installiert werden und dient dazu, alle gesendeten und empfangenen Kurznachrichten sowie Anrufe zu erfassen – und natürlich dazu, den Standort des Telefons zu bestimmen. Die gesammelten Informationen werden in einem Account gespeichert und können online eingesehen werden. Die Nutzung des Tools entpuppt sich jedoch als teures Vergnügen, denn pro Jahr können bis zu 200 € an Lizenzgebühren fällig werden.

Einschränkungen beachten

Flexispy richtet sich in erster Linie an Eltern, die einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis nachkommen möchten und zum Beispiel einen Einblick in die Kontakte ihrer minderjährigen Kinder erlangen möchten. Sie können überprüfen, mit wem – und in welcher Art das Kind kommuniziert. Es ist jedoch fraglich, in welchem Maße die Software tatsächlich eingesetzt wird – denn auch eine Überwachung des Partners ist damit theoretisch möglich.

Allerdings sollte man einschränkend nicht nur beachten, dass das GPS-Modul des zu ortenden Handys aktiviert sein muss, sondern dass eine heimliche Installation der Software sowie eine heimliche Ortung strafbar sind. Wer seinen Partner überwachen möchte, braucht dazu seine Zustimmung – und damit wird die eigentliche Intention ad absurdum geführt. Erlaubt ist eine Ortung ohne Zustimmung nur dann, wenn es sich um das Handy des eigenen, minderjährigen Kindes handelt.