Gesetz zur Bundesdatenabfrage vom Bundesrat genehmigt

Zukünftig soll eine Ordnungswidrigkeit schon Grund genug für die Behörden sein, Zugriff auf persönliche Telekommunikationsdaten der Täter zu erhalten.

Heute (3. Mai 2013) hat der Bundesrat das hoch umstrittene Gesetz zur Bundesdatenabfrage genehmigt. Ab dem 1. Juli ist es Behörden, wie etwa der Polizei oder Geheimdiensten, damit erlaubt, ohne größere weitere Genehmigungen Kundendaten bei den Anbietern der Telekommunikationsbranche abzufragen. Besonders brisant dabei: Einerseits dürfen die Behörden die Daten bereits bei kleineren Ordnungswidrigkeiten wie etwa beim Falschparken einsehen – und nicht mehr erst bei Straftaten. Weiterhin brisant: Zu dieser Datenabfrage reicht nun die Begründung aus, dass die Daten für die Arbeit der Ermittler notwendig seien, dann können sie von den Telekommunikationsunternehmen freigegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht notwendig.

Zugriff auf viele private Daten

Zu den privaten Daten, auf die die Ermittler im Zuge dieses Gesetzes ab dem 1. Juli 2013 Zugriff haben werden, gehören Namen, Adressen und Bankdaten des betroffenen Nutzers, gegebenenfalls Informationen über Partner SIM-Karten, die Zugangsdaten, die zur Entsperrung eines Mobiltelefons notwendig sind, gegebenenfalls Passwörter zu E-Mail-Konten, die bei den Telefonanbietern selbst genutzt werden sowie auch dynamische IP-Adressen, mit denen ebenfalls die Identität eines Nutzers ermittelt werden kann. Letztere könnten vor allem dazu genutzt werden, Urheberrechtsverletzungen nachzugehen und entsprechende Abmahnungen zu verteilen.

Das Gesetz in der Kritik

Der Vorgänger dieses Gesetzes zur Bundesdatenabfrage war überarbeitet worden, nachdem beim Verfassungsgericht aufgrund der Verletzung von Bürgerrechten einer Klage gegen das alte Gesetz stattgegeben worden war. Auch mit dem neuen Gesetz sind viele Bürgerrechtler, Politiker, Journalisten und Datenschützer nicht einverstanden, ihr Argument: Das Gesetz zur Bundesdatenabfrage verletzte das Grundgesetz in verschiedenen Punkten. Gesuche im Vorfeld der Zustimmung durch den Bundesrat, den Gesetzesentwurf von einem Vermittlungsausschuss überprüfen und überarbeiten zu lassen, blieben ungehört. Nun wird es zu einer erneuten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, die sehr wahrscheinlich erfolgreich für die Kläger ausgehen dürfe. Es ist also damit zu rechnen, dass das Gesetz noch einmal überarbeitet werden muss.