Mitarbeiter orten – darf man seine Angestellten überwachen?

So mancher Arbeitgeber mag vielleicht in die Versuchung kommen, seine Mitarbeiter zu überwachen. Es klingt auch zu 1123374_88339683 by jelaga - freeimages.comverlockend, immer genau zu wissen, wo der Angestellte gerade ist und was er dort unter Umständen macht. Für einen Arbeitgeber ist das natürlich die perfekte Kontrolle und gerade Mitarbeitern im Außendienst kann so schnell klar gemacht werden, dass sie eventuell schneller arbeiten müssen.

Die Realität sieht aber etwas anders aus und der Gesetzgeber hat hier auch ganz klare Vorschriften gesetzt. Einen Mitarbeiter zu orten kann für den Arbeitgeber böse ausgehen. Vor allem dann, wenn der Mitarbeiter davon nichts weiß oder dem nicht zugestimmt hat.

1. In diesen Fällen kann man Mitarbeiter orten

Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitgeber darüber im Klaren sein, dass der Mitarbeiter einer Ortung zustimmen muss.

Voraussetzung für die Ortung seiner Mitarbeiter ist zumindest ein Schriftstück, in dem genau geklärt wird, wann und zu welchem Zweck der Arbeitgeber den Mitarbeiter orten darf. Dieses Schriftstück muss von beiden Seiten unterzeichnet werden, damit es später zu keinen Streitigkeiten kommt.

Einen Mitarbeiter zu orten kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn man einen Leistungsnachweis gegenüber Kunden erbringen 1287062_19628839 by CELALTEBER - freeimages.commuss. Muss der Kunden einen Stundensatz bezahlen, könnte der Betrieb so nachweisen, dass der Mitarbeiter tatsächlich so lange bei dem Kunden vor Ort war.

Zudem lassen sich Diensteinsätze mit Hilfe einer Ortung besser koordinieren. Der Arbeitgeber sieht sofort, welcher Mitarbeiter wo in der Stadt unterwegs ist und kann so schneller bestimmen, wer schneller beim nächsten Termin sein kann.

Andere Gründe zur Ortung von Mitarbeitern dürften allerdings schon wieder schwerer zu begründen sein.

2. Mitarbeiterortung: Schmaler Grad zwischen Vertrauen und Misstrauen

Wenn das Orten eines Mitarbeiters nur aus Zwecken der Überwachung durchgeführt werden soll, muss sich jeder Arbeitgeber darüber im Klaren sein, dass das natürlich ein Ausdruck von Misstrauen ist und das Betriebsklima massiv negativ beeinflussen kann. Man zeigt seinem Mitarbeiter, dass man ihm nicht vertraut und das schafft keine gute Basis für gute Arbeitsleistungen.

Abgesehen davon verstößt man ohne Zustimmung durch den Mitarbeiter wie bereits erwähnt gegen das Gesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Ohne Zustimmung ist eine Handyortung nicht nur im Dienstverhältnis verboten!

  • Ganz gleich, ob es sich um ein Dienstverhältnis, um ein Familienmitglied oder um einen anderen Menschen handelt – eine Handyortung ist nur dann problemlos möglich, wenn das Gegenüber dieser zustimmt.
  • Ausnahmen: Polizeiliche Ortung, wenn beispielsweise Gefahr im Verzug ist oder eine kriminelle Handlung befürchtet oder bereits vorgefallen ist. Auch eine Handyortung von Schutzbefohlenen durch die eigenen Eltern wäre rechtlich gesehen zulässig. Auch hier geht mit einer unerwünschten Ortung natürlich auch ein gewisser Vertrauensbruch einher.