Garantie- Verbraucherschützer legen sich mit Apple an

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Nachdem Verbraucherschützer einiger europäischer Länder den Elektronikkonzern Apple öffentlich aufgrund der Garantiepolitik kritisiert haben, unterstützte dies die EU-Justizkommissarin Viviane Reding und schaltete sich mit einem offenen Brief in das Thema ein.

Sie informierte im September 2012 nicht nur die 27 EU-Staaten, sondern auch die entsprechenden Behörden, was die Praktiken von Apple innerhalb der Garantiebestimmungen betrifft. Hierbei formuliert Reding, dass Apple bewusst klare und inhaltlich fehlerhafte Aussagen gegenüber den Kunden machen würde, um die kostenpflichtige Zusatzgarantie Apple Care Protection Plan verkaufen zu können.

Der Apple Care Protection Plan

Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen bietet Apple zuzüglich zur einjährigen Garantie die Erweiterung Apple Care Protection Plan an, mit der sich dieser Zeitraum bei den mobilen iOS-Geräten iPhone, iPad und iPod sowie bei der Set-Top-Box Apple TV um zwei Jahre verlängert. Die Garantie der Mac-Computer sowie des Apple Thunderbolt-Displays wird sogar um drei Jahre ausgeweitet.

Kritik der Verbraucherschützer und Justizkommissarin

Viviane Reding schloss sich der Kritik der Verbraucherschützer an und vermeldete in einem Schreiben die Vermutungen, dass es Apple versäume, auf die in der EU geltende zweijährige Gewährleistung hinzuweisen. Im Zuge dessen forderte Reding die Mitgliedsstaaten der EU sowie die bemächtigten Behörden dazu auf, gegen Apple zu agieren, was die besagte Garantiepolitik betrifft.

Apples einjährige Herstellergarantie im Detail

Der IT-Konzern deckt mit der freiwilligen Herstellergarantie, die für ein Jahr ab Kaufdatum gilt, sämtliche Mängel ab, die nach der Übergabe der Ware an den Kunden auftreten. Dies unterscheidet sich jedoch von der gesetzlichen Gewährleistung, die hingegen nur für Mängel zutrifft, die zum Zeitpunkt des Verkaufs des Produkts bestanden haben. Für einen solchen Fall hat jeder Verbraucher in der EU das Recht einer zweijährigen Garantie ab dem Kauf der Ware.

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Im besagten Schreiben der EU-Justizkommissarin heißt es unter anderem auch, dass Apple sehr prominent für die freiwillige Garantie wirbt. Hingegen werden die Kunden nicht darüber informiert, dass laut dem EU-Recht automatisch ein kostenloser Anspruch auf eine zweijährige Gewährleistung besteht. Apple musste in Italien aus den veranschaulichten Gründen bereits eine Strafzahlung in Höhe von 900.000 Euro leisten. Seit einigen Monaten suchen zudem belgische Verbraucherschützer den Kontakt mit Apple, da auch sie die Garantiepolitik des iPhone-Herstellers nicht gutheißen. Doch das kalifornische Unternehmen nahm bis dato keine Stellung dazu, was zu einer Klage führte, die im Januar 2013 eingeleitet wurde.

Was könnte Apple tun?

Um frei von sämtlichen Anschuldigungen agieren zu können, hätte Apple die Möglichkeit, die Forderungen der Verbraucherschützer zu realisieren. Ein deutlicher Zusatz auf den verschiedenen Produkten des Apple Care Protection Plans wäre zum Beispiel ein Schritt in die richtige Richtung. Den Verbraucherschützern reicht die von Apple eingerichtete Webseite mit den detaillierten Garantiebestimmungen nämlich nicht aus. Eine weitere Variante wäre eine transparente Garantie-Aufklärung der Kunden beim Kauf eines Produkts durch die Mitarbeiter von Apple, wobei die kostenpflichtige Erweiterung ausschließlich als eine Möglichkeit erwähnt werden soll.